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Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland - Young Innovators

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Existenzgründer mit innovativen Projekten aus Kommunikationssystemen, Informationsdienstleistungen, Telekommunikation, IT-Dienstleistungen, sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, Architektur und Ingenieurwesen mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:7.500 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 10 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für junge, innovative Unternehmen, die ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland präsentieren möchten, gibt es Fördermöglichkeiten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Die Förderung richtet sich speziell an Unternehmen, die an einem Gemeinschaftsstand teilnehmen.

Die Teilnahme an bestimmten, jährlich vom BMWE festgelegten Leitmessen wird als Zuschuss gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt pro Messe und Aussteller bis zu 7.500 Euro der förderfähigen Ausgaben. Dabei ist ein Eigenanteil erforderlich, der 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die ersten beiden Messebeteiligungen und 50 Prozent ab der dritten Messebeteiligung beträgt.

Es können keine Förderanträge für Kosten unter 500 Euro gestellt werden. Förderfähig sind die Ausgaben für Standmiete und Standbau, die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellt werden, im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Jede Förderung umfasst jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

Hinweise zur Antragstellung

Ein digitaler Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme ist direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.

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