Brandenburg
Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse für Maßnahmen der Absatzförderung in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau.
BrandenburgZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Erschließung und Pflege von Märkten sowie zum Absatz von Produkten aus der Land- und Ernährungswirtschaft und dem Gartenbau. Gefördert werden die Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten, Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter, Verbraucherinformationen, Leistungsschauen und die Präsentation ländlichen Brauchtums. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von der Art der Maßnahme abhängt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zu richten.
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