Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial des Landes sichtbar machen und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unterstützen. Gefördert werden Aktivitäten in den Spezialisierungsfeldern maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und digitale Wirtschaft. Diese Vorhaben sollen der Information von Wirtschaft und Öffentlichkeit dienen und gleichzeitig neue Möglichkeiten für den Technologietransfer schaffen.
Unterstützung wird gewährt für die Durchführung oder Teilnahme an innovations-, technologie- oder technologietransferbezogenen Ausstellungen, Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Workshops, Zukunftswerkstätten oder Studierendentagungen sowie für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Broschüren, Publikationen, Studien, Gutachten oder internetbasierte Veröffentlichungen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Unternehmen liegt die Förderhöhe bei bis zu 50 Prozent.
Hinweise zur Antragstellung
Interessierte müssen ihre Ideen- und Projektskizzen spätestens 10 Wochen vor Beginn und den Antrag 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen.