FUNDERO
Schleswig-Holstein

Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Unternehmen in den Branchen maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende, grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und digitale Wirtschaft mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial des Landes sichtbar machen und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unterstützen. Gefördert werden Aktivitäten in den Spezialisierungsfeldern maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und digitale Wirtschaft. Diese Vorhaben sollen der Information von Wirtschaft und Öffentlichkeit dienen und gleichzeitig neue Möglichkeiten für den Technologietransfer schaffen.

Unterstützung wird gewährt für die Durchführung oder Teilnahme an innovations-, technologie- oder technologietransferbezogenen Ausstellungen, Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Workshops, Zukunftswerkstätten oder Studierendentagungen sowie für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Broschüren, Publikationen, Studien, Gutachten oder internetbasierte Veröffentlichungen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Unternehmen liegt die Förderhöhe bei bis zu 50 Prozent.

Hinweise zur Antragstellung

Interessierte müssen ihre Ideen- und Projektskizzen spätestens 10 Wochen vor Beginn und den Antrag 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen.

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