FUNDERO
Schleswig-Holstein

Studentischer Wohnraum Schleswig-Holstein (Neubau & Infrastruktur)

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur fördert Unternehmen und Freiberufler aus dem Bauwesen, dem Grundstücks- und Wohnungswesen sowie dem Architektur- und Ingenieurwesen mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichSchleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Letzte Änderung:12.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt von Wohnraum für Studierende. Gefördert werden unter anderem der Neubau von Wohnanlagen, die ausschließlich für studentisches Wohnen vorgesehen sind, sowie die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Wohnräume.

Auch der Erwerb, die Teilung und Umwidmung von Gebäuden für studentisches Wohnen sowie die Erstmöblierung und Erneuerung nicht mehr verwendbaren Mobiliars in Studentenwohnheimen können gefördert werden. Die Zuschusshöhe kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und ist abhängig von Faktoren wie der Notwendigkeit des Projekts, der Größe des Wohnheims, der Anzahl der dort wohnenden Studierenden, dem Sanierungsbedarf und der Effizienz der Maßnahmen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme und spätestens bis zum 31. März des Jahres, in dem das Projekt durchgeführt wird, an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur gerichtet werden.

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