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Strukturförderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gewährt Unternehmen Zuschüsse.
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Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:Initiative Musik gGmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 250.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Gefördert werden Projekte, die nachhaltige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen. Im Mittelpunkt steht zudem der Aufbau sowie die Stärkung regionaler Fördereinrichtungen für Popularmusik in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.

Im Rahmen der Strukturförderung unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten bei umfangreicheren Investitionen in technische Ausstattung und bauliche Maßnahmen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der strukturellen Bedingungen für Livekonzerte im Bereich der populären Musik.

Eine Förderung kann beantragt werden, wenn grundlegende Investitionen geplant sind, die unmittelbar mit dem Betrieb von Livemusikspielstätten verbunden sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Anschaffung oder Erneuerung von Beschallungs-, Licht- oder Bühnentechnik,
  • bauliche Maßnahmen zur Optimierung von Akustik, Sicherheit oder Barrierefreiheit,
  • Sanierung oder Umbau von für den Konzertbetrieb notwendiger Infrastruktur,
  • Anschlüsse und technische Einrichtungen zur Digitalisierung des Veranstaltungsbetriebs.

Die Förderung erfolgt in Form eines Projektzuschusses. Beantragt werden können Förderbeträge zwischen zehntausend und maximal zweihundertfünfzigtausend Euro. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtausgaben. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach Umfang, Qualität und Relevanz des Projekts und wird im Auswahlverfahren festgelegt.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Spielstätten in Deutschland, in denen regelmäßig Konzerte mit professionellen Musikerinnen und Musikern aus dem Bereich der Popularmusik stattfinden. Die Spielstätte muss über eine grundlegende Ausstattung für Livemusik verfügen. Fördermittel können sowohl von gemeinnützigen als auch von wirtschaftlich tätigen Trägern beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Initiative Musik. Anträge können nur innerhalb der jeweils ausgeschriebenen Fristen eingereicht werden. Nach formaler und inhaltlicher Prüfung trifft eine unabhängige Fachjury die Auswahl der förderwürdigen Projekte. Nach Abschluss des Fördervertrags muss das Vorhaben innerhalb eines definierten Zeitraums umgesetzt werden. Für die Auszahlung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Abrechnungsunterlagen erforderlich. Die Strukturförderung ermöglicht es, Spielstätten zukunftssicher auszustatten und dauerhaft gute Rahmenbedingungen für Publikum, Musikschaffende und Konzertveranstaltungen zu schaffen.

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