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Bayern

Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gewährt Unternehmen und Freiberuflern in der Weinbaubranche Zuschüsse.
BayernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ansprechpartner:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:max. 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern bietet umfassende Unterstützung für Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Weintourismus sowie zur Entwicklung neuer Vermarktungskonzepte für Wein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschuss beantragt werden.

Gefördert werden touristische Infrastrukturmaßnahmen, die den Ausbau und die Verbesserung von touristischen Angeboten zum Ziel haben. Zudem sind Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse sowie regionale Marketingkonzepte förderfähig. Auch Qualitätskontrollen zur Sicherstellung der Qualität von Weinerzeugnissen können unterstützt werden.

Bei Investitionsvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte kann der Zuschuss bis zu 50 Prozent betragen, in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschussbetrag liegt bei 100.000 Euro, wobei dieser Betrag über einen Zeitraum von drei Steuerjahren nur einmal ausgeschöpft werden kann, und zwar mit maximal drei Anträgen. Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei 10.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau einzureichen.

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