Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bei der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten durch Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung. Gefördert werden unter anderem die Gestaltung dörflicher Plätze, Straßen, Wege, Freiflächen und Ortsränder. Auch die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen sowie Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung und Co-Working Spaces sind förderfähig.
Weitere förderfähige Vorhaben umfassen die Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz, die Schaffung und Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie die Umnutzung und Vorbereitung von Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für verschiedene Zwecke wie Gewerbe, Dienstleistung, Handel, Kultur und Gemeinschaft. Die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sowie die Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig.
Zusätzlich können Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen unterstützt werden, ebenso wie Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Wegeschilderungen und Verweistafeln. Auch der Ausbau von Ausstellungs-, Museums- und anderen Gebäuden für Tourismusdienstleistungen kann gefördert werden.
Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien mit förderfähigen Gesamtkosten bis zu 20.000 Euro sind ebenfalls förderfähig.
Der Zuschuss hängt von der Art des Vorhabens und dem Antragsteller ab.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt wird.