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Thüringen

StPNV (Verkehrsangebote & Finanzierung)

Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) gewährt Unternehmen Zuschüsse.
ThüringenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Ansprechpartner:Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Thüringen unterstützt Investitionen in den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) sowie den Linienverkehr auf Binnengewässern durch finanzielle Zuschüsse, um eine bedarfsgerechte Verkehrsbedienung sicherzustellen.

Förderfähig sind Maßnahmen zur Bereitstellung von passenden Angeboten im ÖPNV, die sich auf Straßenbahn-, Stadtbus- und Regionalbusverkehr beziehen. Es gibt eine Grundförderung für den ÖPNV sowie eine Zusatzförderung für Buslinien, die auf vom zuständigen Ministerium als besonders wichtig eingestuften Strecken verkehren. Auch der regelmäßige Linienverkehr auf Binnengewässern, der Teil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist, kann gefördert werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die genaue Höhe des Zuschusses wird durch den Landeshaushaltsplan bestimmt. Für den Straßenbahnverkehr werden die Fördermittel auf Basis der langjährigen Verteilung der Finanzhilfe und der aktuellen Netzlängen vergeben. Für den Stadtbus- und Regionalbusverkehr bemisst sich die Grundförderung nach den genehmigten Fahrplankilometern je Betriebszweig. Die Zusatzförderung für besonders wichtige Buslinien beträgt 0,80 Euro pro genehmigten Fahrplankilometer. Für den Linienverkehr auf Binnengewässern wird ein Zuschuss von 3,00 Euro pro Fahrplankilometer gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge für die Grundförderung im Stadtbus- und Regionalbusverkehr sowie für Maßnahmen in der Linienschifffahrt sind bis zum 30. September für das folgende Jahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen. Für die Zusatzförderung müssen Anträge bis zum 31. Dezember für das Folgejahr beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) eingereicht werden.

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