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StartUpConnect im Forschungsprogramm Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Existenzgründer, Unternehmen (KMU) und Unternehmen im Bereich Kommunikationssysteme mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
bundesweitZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 4 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschungsergebnisse im Bereich Kommunikationstechnologien, die zügig in die praktische Anwendung umgesetzt werden sollen, insbesondere im Rahmen einer Unternehmensgründung. Die Förderung richtet sich an Gründungsinteressierte, die innovative Forschungsergebnisse in die Praxis überführen wollen. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Evaluierung von Demonstratoren, die in konkreten Anwendungsszenarien erprobt werden.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • Phase 1 – Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit der Gründungsidee (Proof of Principle) erarbeitet werden. Die Vorbereitung der Firmengründung kann vorangetrieben werden, beispielsweise im Rahmen einer EXIST-Förderung.
  • Phase 2 – Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund. Nach Durchführung der Unternehmensgründung wird daran gearbeitet, den technologischen Reifegrad zu erhöhen und die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Gründungsidee vorzubereiten.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Förderhöhe:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten, wenn die EU-Kriterien für KMU erfüllt werden.
  • Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Hochschulen und Universitätskliniken, die ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist eine Projektskizze bei dem Projektträger einzureichen. In der 2. Verfahrensstufe ist für eine positiv bewertete Projektskizze ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.

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