Start-up BW Pre-Seed
Beschreibung
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee, die sich in der Frühphase befinden, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zu erhalten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt junge Unternehmen in der sogenannten Pre-Seed-Phase, in der innovative Gründungsvorhaben noch keine Marktreife erreicht haben. Diese Förderung gilt auch für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf haben, um die Stabilität des Unternehmens zu sichern und die Finanzierungsreife zu erreichen.
Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen bis zur Marktreife, in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner). Die Förderung wird als Zuwendung gewährt, die unter bestimmten Bedingungen rückzahlbar oder wandelbar ist. Der Förderanteil des Landes beträgt 80 Prozent der Gesamtfinanzierung. Der Betreuungspartner und/oder dessen Ko-Investor müssen jedoch mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen. Bei einem höheren Engagement des Ko-Investors, maximal bis zu 50 Prozent, kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist über vom Land Baden-Württemberg zugelassene Start-up BW Pre-Seed Partner an die L-Bank (https://www.startupbw.de/finanzierung/beteiligungsfinanzierung/start-up-bw-pre-seed) zu richten.