FUNDERO
Baden-Württemberg

Start-up BW Pre-Seed

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt Existenzgründer, Unternehmen (KMU) mit innovativen Projekten in den Branchen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Herstellung von IT-Geräten, Informationsdienstleistungen, Telekommunikation, Softwareentwicklung, Finanzdienstleistungen, Architektur und Ingenieurwesen mit Zuschüssen und Beteiligungen.
Baden-WürttembergZuschuss & Beteiligungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ansprechpartner:Start-up BW Pre-Seed Partner
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:Max. 200.000 Euro in Ausnahmefällen bis 400.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 4 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee, die sich in der Frühphase befinden, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zu erhalten. Das Land Baden-Württemberg unterstützt junge Unternehmen in der sogenannten Pre-Seed-Phase, in der innovative Gründungsvorhaben noch keine Marktreife erreicht haben. Diese Förderung gilt auch für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf haben, um die Stabilität des Unternehmens zu sichern und die Finanzierungsreife zu erreichen.

Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen bis zur Marktreife, in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner). Die Förderung wird als Zuwendung gewährt, die unter bestimmten Bedingungen rückzahlbar oder wandelbar ist. Der Förderanteil des Landes beträgt 80 Prozent der Gesamtfinanzierung. Der Betreuungspartner und/oder dessen Ko-Investor müssen jedoch mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen. Bei einem höheren Engagement des Ko-Investors, maximal bis zu 50 Prozent, kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist über vom Land Baden-Württemberg zugelassene Start-up BW Pre-Seed Partner an die L-Bank (https://www.startupbw.de/finanzierung/beteiligungsfinanzierung/start-up-bw-pre-seed) zu richten.

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