FUNDERO
Baden-Württemberg

Start-up BW International

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ansprechpartner:Baden-Württemberg International (bw-i)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 2.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 5 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten. Unterstützung wird für die Teilnahme an Delegationsreisen der Baden-Württemberg International (bw-i), an Start-up-Konferenzen, Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie für Qualifizierungsmaßnahmen im Vorfeld von Messen und flankierende Matching-Maßnahmen gewährt.

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Koordination der Reisen und Messebesuche übernimmt Baden-Württemberg International (bw-i). Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Für Delegationsreisen und Start-up-Konferenzen innerhalb der EU werden der Teilnahmebeitrag und 50 Prozent der Reisekosten bis zu maximal 1.000 Euro pro Start-up für eine teilnehmende Person übernommen. Bei Reisen außerhalb der EU werden die Teilnahmekosten sowie 50 Prozent der Reisekosten bis zu maximal 2.000 Euro pro Start-up für eine teilnehmende Person mitfinanziert.

Bei Messebeteiligungen im In- und Ausland liegt die Förderung zwischen 1.000 und 2.000 Euro der Teilnahmekosten pro Messe, abhängig vom Grundpreis für eine 5-qm-Standlösung. Maximal werden drei Teilnahmen pro Messe gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an Baden-Württemberg International (bw-i) Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.

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