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Sachsen-Anhalt

Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt gewährt Unternehmen der Branche Schienenverkehr Zuschüsse.
Sachsen-AnhaltZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 300.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei Projekten an privaten Gleisanlagen, die den Schienengüterverkehr verbessern und stärken sollen. Förderfähig sind der Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und der Ersatz von Gleisanlagen und -anschlüssen, einschließlich Ausrüstung, Tief- und Erdbau sowie Anlagen für die Be- und Entladung. Auch der Neubau von Anlagen, die ausschließlich der Be- und Entladung von Güterwaggons dienen, wie Rampen, Ladestraßen und stationäre Einrichtungen sowie Mess- und Steuerungstechnik, kann gefördert werden. Zudem werden Planungsleistungen zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen und deren Umsetzung unterstützt sowie die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanlagen und -anschlüssen ab. Beim Neubau von Anlagen für die Be- und Entladung von Güterwaggons können bis zu 30 Prozent der Ausgaben gefördert werden. Diese Fördersätze schließen bis zu 10 Prozent der dazugehörenden Planungskosten ein. Für die Kofinanzierung von Maßnahmen gemäß der Anschlussförderrichtlinie des Bundes beträgt der Zuschuss aus Mitteln des Bundes und des Landes maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss muss mindestens 15.000 Euro und darf maximal 300.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis einschließlich 28. Februar oder 31. August eines Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307, zu richten.

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