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Berlin

Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III (VV INP III)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen für Innovationsprojekte in der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Zuschüssen.
BerlinZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 200.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projekte zur Förderung des kulturellen Angebots in Berlin. Die Förderung umfasst Investitionen zur Verbesserung der Vermarktung, Vernetzung, Organisation und Kundenorientierung von Kulturangeboten. Gefördert werden Initiativen im gemeinsamen, sowohl spartenbezogenen als auch spartenübergreifenden Marketing, Projekte zur kunden- und vermarktungsorientierten Kombination und Sichtbarmachung von Kulturangeboten sowie Ansätze zur Entwicklung und zum Ausbau der Kundenkreise für Dienstleistungen und Angebote aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Weitere förderfähige Maßnahmen sind Projekte zur Verbesserung des Marktzugangs für kulturelle Produkte und Dienstleistungen, der Aufbau und die Weiterentwicklung von Selbsthilfe-, Beratungs- und Servicestrukturen für Urheber und Interpretinnen sowie die Entwicklung vermarktungsfähiger Gemeinschaftsangebote.

Die Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Institutionen der Berliner Landesverwaltung erhalten Finanzierungszusagen, während andere Antragsteller einen Zuschuss erhalten.Bei Vorhaben mit besonderem kulturwirtschaftlichem oder kulturpolitischem Bedarf kann eine direkte Förderentscheidung bis zu 200.000 Euro getroffen werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind formgebunden und fristgerecht bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa einzureichen.

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