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Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
bundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Laufzeit:bis zu 4 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Projekte, die den Strukturwandel in den Kohleregionen voranbringen und eine treibhausgasneutrale, ressourceneffiziente und nachhaltige Entwicklung unterstützen. Ziel ist der Aufbau von Modellregionen, die als Vorbilder für zukunftsfähige Strukturen dienen.

Förderfähig sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildung. Ebenfalls gefördert werden die nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, die Stärkung von Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften, die Förderung des Gemeinsinns und eines gemeinsamen Zukunftsverständnisses, die Außenwirtschaft, die wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses, die Unterstützung unternehmerischen Handelns und innovative Ansätze. Neu hinzugekommen sind Projekte im Bereich Transformationstechnologien, etwa zur Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren oder Anlagen zur CO₂-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Für investive Maßnahmen, insbesondere in Förderkategorie 12, gelten zusätzliche Anforderungen und gegebenenfalls abweichende Fördersätze, zum Beispiel für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Richtlinie sieht vor, dass Vorhaben ab dem 21. September 2025 einem definierten Cluster zugeordnet werden. Zudem ist ein Votum des jeweiligen Bundeslandes erforderlich, das in das Antragsverfahren eingebunden wird. Bei Projekten mit überwiegend investivem Charakter, also mehr als 50 Prozent Investitionen in bestimmten Kategorien, empfiehlt sich vor Antragstellung eine Abstimmung mit dem zuständigen Landesressort und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Projekts beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

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