Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Wohngebieten, zur Lärmminderung an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie zur Reduzierung der Radonkonzentration in Gebäuden, insbesondere in Radonvorsorgegebieten. Förderfähig sind Vorhaben zur Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, zur Fassaden- und Dachbegrünung, zur Umsetzung aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden oder Schallschutzfenstern sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration in Gebäuden mit Arbeits- und Aufenthaltsräumen durch Abdichtungen, Lüftungs- oder Absauganlagen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Stadtgrünmaßnahmen und Stadtgrünkonzepte werden mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Aktive grüne Lärmschutzmaßnahmen erhalten eine Förderung von 80 Prozent, während aktive nicht grüne sowie passive Lärmschutzmaßnahmen mit 75 Prozent gefördert werden. Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration in kommunalen Gebäuden, gemeinnützigen Organisationen und anerkannten Religionsgemeinschaften werden mit 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst, maximal jedoch mit 60.000 Euro. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für Radonschutzmaßnahmen einen Zuschuss von 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, ebenfalls bis maximal 60.000 Euro.
Die Gesamtausgaben müssen bei Stadtgrünmaßnahmen mindestens 100.000 Euro betragen und bei Stadtgrünkonzepten unter 50.000 Euro liegen. Lärmminderungsmaßnahmen müssen mindestens 200.000 Euro kosten, dürfen aber 800.000 Euro nicht überschreiten. Maßnahmen zur Radonreduzierung müssen mindestens 5.000 Euro betragen, aber unter 200.000 Euro liegen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden.