Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Beschreibung
Der Freistaat Bayern bietet Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens an, wenn die notwendigen Sicherheiten fehlen, um einen Kredit für die Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern. Diese Bürgschaften können Darlehen abdecken, die für den Wohnungsbau, den Ersterwerb von Wohnraum, die Modernisierung von Wohnraum, den Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung oder für die Anschlussfinanzierung bereits verbürgter Darlehen (auch bei einem Gläubigerwechsel) aufgenommen werden.
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, die sicherstellt, dass die Verzinsung und Tilgung des Darlehens auf Dauer gesichert sind. Das Darlehen muss mindestens 5.000 Euro betragen, und die Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf eine Staatsbürgschaft ist vor Beginn der Maßnahme über das Kreditinstitut an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) zu richten. Werden gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt, ist der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.