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Bayern

Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat übernimmt Bürgschaften/Garantien für Unternehmen zur Sanierung.
BayernBürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Ansprechpartner:LfA Förderbank Bayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:über 5 Mio Euro nur mit Zustimmung der Staatsregierung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Sanierung
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Freistaat Bayern bietet nichtfinanziellen Unternehmen (also vereinfacht gesagt: keine Banken) in Schwierigkeiten die Möglichkeit, eine Staatsbürgschaft zu erhalten, wenn diese nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen. Diese Bürgschaften dienen der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die in Bayern durchgeführt werden und der Rettung oder Umstrukturierung von Unternehmen in Notlage dienen.

Es können verschiedene Arten von Bürgschaften gewährt werden, darunter Umstrukturierungsbürgschaften, vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften und Rettungsbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaftsquote wird individuell festgelegt, und bei Bürgschaften von mehr als 5 Millionen Euro ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung erforderlich.

Hinweise zur Antragstellung

Unternehmen müssen ihren Antrag auf eine Staatsbürgschaft über ihre Hausbank einreichen. Wenn die Hausbank bereit ist, den Kredit im Falle einer Staatsbürgschaft zu bewilligen, leitet sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die LfA Förderbank Bayern weiter.

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