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Bayern

Staatsbürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) übernimmt Bürgschaften/Garantien für Unternehmensnachfolger, Unternehmen und Freiberufler.
BayernBürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Ansprechpartner:LfA Förderbank Bayern
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:bis zu 5 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen und freiberuflich Tätige durch die Übernahme von Staatsbürgschaften, wenn für Kreditvorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Ziel ist es, die Finanzierung von Investitionen, Betriebsübernahmen und in begrenztem Umfang auch Betriebsmitteln zu erleichtern. Gefördert werden zudem Avalkredite für notwendige Sicherheitsleistungen im Rahmen von Aufträgen. Die Bürgschaft deckt in der Regel bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab und kann für eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren gewährt werden. Für Bürgschaften bis 5 Millionen Euro ist die LfA Förderbank Bayern zuständig; bei höheren Beträgen ist eine Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung erforderlich. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt, die ihn an die LfA weiterleitet.

Hinweise zur Antragstellung

Unternehmen reichen ihren Antrag über ihre Hausbank ein, die diesen bei Bereitschaft zur Kreditvergabe an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.

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