Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen
Beschreibung
Zur Bewältigung von Schadereignissen durch Naturkatastrophen besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gewährt Finanzhilfen, die sich auf regionale und nationale Schadereignisse beziehen, die unmittelbar durch Naturkatastrophen oder gleichwertige widrige Witterungsverhältnisse verursacht wurden.
Geschädigte können Finanzhilfen für Schäden beantragen, die unmittelbar entstanden sind, sowie für außergewöhnliche Aufwendungen, etwa für den Zukauf von Futter in der Viehhaltung, Reparaturkosten, die Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen oder die Instandsetzung von Versorgungswegen.
Die Finanzhilfen werden entweder als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. Die Bruttobeihilfeintensität kann je nach Schadereignis bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an die nach Landesrecht zuständige Stelle zu richten.