FUNDERO
Bremen

Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau stellt Unternehmen und Freiberuflern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
BremenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Unternehmen in der Freien Hansestadt Bremen können finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO₂-Reduktion erhalten. Diese Förderung richtet sich an Industrie- und Gewerbebetriebe, die durch Investitionen in effizientere Energienutzung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien ihre Energieeffizienz steigern wollen. Förderfähig sind Investitionen in Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieerzeugung, Nutzung von Abwärme, erneuerbare Energien sowie die Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Energiekonzepte.

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen, bis zu 40 Prozent für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen und erneuerbare Energien und bis zu 50 Prozent für die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 Euro. Große Unternehmen werden nur gefördert, wenn das Energiekonzept zusätzlich zu einem vorgeschriebenen Energieaudit erstellt wird. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine zusätzliche Förderung von bis zu 10 Prozent erhalten. In bestimmten Fördergebieten kann die Förderquote um bis zu 5 Prozent erhöht werden, wobei dies nicht für betriebliche Energiekonzepte gilt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu richten.

Ähnliche Fördermittel

Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Niedersachsen, Bremen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zuschuss
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Bremen
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Zuschuss & Darlehenfür Startups
LEADER-Richtlinie
Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zuschuss
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden