Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
Beschreibung
Unternehmen in der Freien Hansestadt Bremen können finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO₂-Reduktion erhalten. Diese Förderung richtet sich an Industrie- und Gewerbebetriebe, die durch Investitionen in effizientere Energienutzung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien ihre Energieeffizienz steigern wollen. Förderfähig sind Investitionen in Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieerzeugung, Nutzung von Abwärme, erneuerbare Energien sowie die Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Energiekonzepte.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen, bis zu 40 Prozent für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen und erneuerbare Energien und bis zu 50 Prozent für die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte. Der maximale Förderbetrag liegt bei 15.000 Euro. Große Unternehmen werden nur gefördert, wenn das Energiekonzept zusätzlich zu einem vorgeschriebenen Energieaudit erstellt wird. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine zusätzliche Förderung von bis zu 10 Prozent erhalten. In bestimmten Fördergebieten kann die Förderquote um bis zu 5 Prozent erhöht werden, wobei dies nicht für betriebliche Energiekonzepte gilt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu richten.