Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum durch Darlehen oder Zuschüsse. Unterstützt werden Vorhaben, die der Versorgung mit sozialem Wohnraum dienen, insbesondere für besondere Bedarfsgruppen wie ältere Menschen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Wohnungsnotfälle, Studierende und Auszubildende. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Sanierung und Modernisierung von Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen, Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen auf den Inseln, Neubau, Sanierung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie der Erwerb von Zweckbindungen und Anwartschaften.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens, während für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zusätzlich ein Zuschuss gewährt werden kann. Die Höhe von Darlehen und Zuschüssen richtet sich nach der Dauer der Zweckbindung, der Wohnfläche, der Anzahl der zu fördernden Wohneinheiten, der Art und Lage des Objekts sowie anderen renditerelevanten Faktoren. Für besondere Fälle wie kinderreiche Familien, Altenwohnungen mit Betreuungsangebot oder Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte können Zusatzdarlehen beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Das Förderverfahren verläuft in mehreren Stufen. Zunächst muss bei der zuständigen Kommune eine Stellungnahme eingeholt werden. Anschließend erfolgt die technische Prüfung der Projektskizze durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE). Erst danach kann der vollständige Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dafür zur Verfügung.