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Hessen

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stellt Unternehmen, Freiberuflern Zuschüsse und Darlehen bereit.
HessenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Der Neubau neuer preisgünstiger Mietwohnungen in bestimmten Fördergebieten kann vom Land Hessen mit einem zinsgünstigen Baudarlehen und einem Finanzierungszuschuss unterstützt werden. Diese Förderung richtet sich an Projekte, die Mietwohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen in festgelegten Verdichtungsgebieten schaffen.

Die Unterstützung umfasst den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung sowie den Ersterwerb neu gebauter, zur Vermietung bestimmter Wohnungen. Das Baudarlehen hat eine Höhe, die abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen 1.200 Euro und 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Zuschlag von 150 Euro pro Quadratmeter für rollstuhlgerechte Wohnungen zu erhalten. Bei der Errichtung eines Gemeinschaftsraums kann ein Zuschlag von 500 Euro pro Quadratmeter der Gemeinschaftsraumfläche beantragt werden. Für den Einbau eines Aufzugs ist es möglich, ein zusätzliches Darlehen von 3.500 Euro pro geförderter Wohnung zu beantragen, maximal jedoch 45.000 Euro pro Aufzug.

Der Finanzierungszuschuss beträgt 20, 25 oder 30 Prozent des bewilligten Darlehens und hängt von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung ab. Bauvorhaben, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 erfüllen, erhalten einen zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 150 Euro pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen: Zunächst ist das Bauprojekt zu den festgelegten Terminen bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anzumelden. Nach der Bestätigung ist der vollständige Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle einzureichen, die diesen dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet. Beide Förderungen, das Darlehen und der Finanzierungszuschuss, müssen gemeinsam beantragt werden.

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