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Hessen

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gewährt Unternehmen (KMU) und Freiberuflern im Baugewerbe Zuschüsse und Darlehen für den sozialen Wohnungsbau.
HessenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Darlehen)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Ein Neubauvorhaben für sozialen Wohnraum kann vom Land Hessen durch ein zinsgünstiges Baudarlehen sowie einen Zinszuschuss unterstützt werden. Diese Förderung zielt darauf ab, Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen, die auf dem freien Markt keine angemessene Unterkunft finden können.

Die Förderung umfasst den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung sowie den Ersterwerb neu gebauter, zur Vermietung bestimmter Wohnungen. Sie erfolgt in Form eines zinsgünstigen Baudarlehens, dessen Höhe von den örtlichen Bodenpreisen abhängt und zwischen 1.700 Euro und 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegt. Für rollstuhlgerechte Wohnungen ist ein zusätzlicher Zuschlag von 150 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche vorgesehen. Bei Errichtung eines Gemeinschaftsraums kann ein Zuschlag von 500 Euro pro Quadratmeter Gemeinschaftsraumfläche beantragt werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für den Einbau eines Aufzugs ein weiteres Darlehen von 3.500 Euro je geförderter Wohnung zu beantragen, maximal jedoch 45.000 Euro pro Aufzug. Ein Finanzierungszuschuss von 20, 30 oder 40 Prozent des bewilligten Darlehens kann ebenfalls gewährt werden, abhängig von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung. Bei Erreichen des Effizienzhausstandards 40 erhöht sich der Finanzierungszuschuss um 150 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen: Zunächst ist das Bauprojekt zu festgelegten Terminen bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anzumelden. Nach der Bestätigung ist in der zweiten Phase der eigentliche Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle zu stellen, die diesen an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet. Es ist zu beachten, dass Darlehen und Finanzierungszuschuss zusammen beantragt werden müssen.

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