Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Beschreibung
Der Neubau von Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende kann durch ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss vom Land Hessen gefördert werden. Diese Unterstützung richtet sich an Projekte, die neuen Mietwohnraum für studentische Haushalte oder Auszubildende schaffen.
Die Förderung umfasst sowohl den Neubau von Mietwohnungen als auch in bestimmten Fällen den Umbau von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines Baudarlehens, dessen Höhe abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen 1.800 Euro und 2.600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 20 oder 40 Prozent des bewilligten Darlehens zu erhalten.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen. Zunächst ist das Bauprojekt zu festgelegten Terminen bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anzumelden. Nach der Bestätigung in dieser ersten Phase ist in der zweiten Phase der eigentliche Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle zu stellen, die den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet. Es ist zu beachten, dass Darlehen und Finanzierungszuschuss gemeinsam beantragt werden müssen.