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Hessen

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unterstützt Unternehmen, Freiberufler, studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden mit Zuschüssen und Darlehen.
HessenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis 2.600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Darlehen)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Neubau von Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende kann durch ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss vom Land Hessen gefördert werden. Diese Unterstützung richtet sich an Projekte, die neuen Mietwohnraum für studentische Haushalte oder Auszubildende schaffen.

Die Förderung umfasst sowohl den Neubau von Mietwohnungen als auch in bestimmten Fällen den Umbau von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines Baudarlehens, dessen Höhe abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen 1.800 Euro und 2.600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 20 oder 40 Prozent des bewilligten Darlehens zu erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen. Zunächst ist das Bauprojekt zu festgelegten Terminen bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anzumelden. Nach der Bestätigung in dieser ersten Phase ist in der zweiten Phase der eigentliche Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle zu stellen, die den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet. Es ist zu beachten, dass Darlehen und Finanzierungszuschuss gemeinsam beantragt werden müssen.

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