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Hessen

Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen und Darlehen.
HessenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 75 Prozent der Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen für Studierende, Auszubildende oder Haushalte mit geringem Einkommen können durch ein Darlehen sowie einen Finanzierungszuschuss unterstützt werden. Das Land Hessen bietet diese Förderung an, um die Wohnqualität für diese Zielgruppen zu verbessern.

Förderfähige Maßnahmen umfassen die Verbesserung des Wohnungszuschnitts, den Anbau von Balkonen, eine bessere natürliche Belichtung und Belüftung sowie die Optimierung energetischer Eigenschaften, sofern diese nicht durch KfW-Programme finanziert werden können. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Wasserversorgung, der sanitären Einrichtungen, des Schallschutzes und der baulichen Anpassung von Wohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen unterstützt. Auch die Aufwertung der unmittelbaren Umgebung, wie Grünflächen und Kinderspielplätze, sowie modernisierungsbedingte Instandsetzungen fallen unter die Förderung.

Die Unterstützung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen, das bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 30 Prozent des bewilligten Darlehens zu erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase ist das Bauprojekt zu festgelegten Terminen bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anzumelden. Nach der Bestätigung erfolgt in der zweiten Phase die Antragsstellung bei der Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet. Dabei ist zu beachten, dass Darlehen und Finanzierungszuschuss gemeinsam beantragt werden müssen.

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