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Bayern

Soziale Innovation (ESF+ 2021–2027)

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) fördert sozial-innovative Modell- oder Pilotprojekte, die auf die Entwicklung und Erprobung neuer, besserer, wirksamerer oder effizienterer Lösungen, Produkte, Dienstleistungen, Organisationsmodelle oder sozialer Beziehungen abzielen.
BayernZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Ansprechpartner:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Letzte Änderung:22.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2027
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Diese Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Die Projekte müssen den aktuellen Bedürfnissen und Handlungsbedarfen entsprechen, die auf der sozio-ökonomischen Analyse des Freistaats Bayern basieren. Die Förderung wird für Projekte gewährt, die den folgenden Aktionen des bayerischen ESF+-Programms zugeordnet werden können:

  • Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, einschließlich Kinderbetreuung, gesunder Arbeitsumgebungen und Anpassung an den Wandel.
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen.
  • Förderung der aktiven Inklusion zur Verbesserung der Chancengleichheit, Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit.

Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Onlineportal ESF Bavaria 2021. Zunächst ist der Projektvorschlag einzureichen. Bei positiver Bewertung ist ein vollständiger Antrag einzureichen. Zuständig für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

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