Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche. Ziel ist es, insbesondere in ländlichen Regionen die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig zu steigern und damit die Basisinfrastruktur der privaten Tourismuswirtschaft spürbar zu stärken.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl, gemäß der KMU-Definition der EU. Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nach den Maßgaben der BRF und der GRW. Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist online verfügbar.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Für kleine Unternehmen beträgt die Unterstützung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in C-Gebieten sogar bis zu 45 Prozent. Die Mindestinvestitionsgrenze liegt bei 30.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der Finanzierungsbestätigung der Hausbank bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.