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Bayern

Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie mit Zuschüssen.
BayernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Bayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 45 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche. Ziel ist es, insbesondere in ländlichen Regionen die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig zu steigern und damit die Basisinfrastruktur der privaten Tourismuswirtschaft spürbar zu stärken.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl, gemäß der KMU-Definition der EU. Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nach den Maßgaben der BRF und der GRW. Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist online verfügbar.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Für kleine Unternehmen beträgt die Unterstützung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in C-Gebieten sogar bis zu 45 Prozent. Die Mindestinvestitionsgrenze liegt bei 30.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der Finanzierungsbestätigung der Hausbank bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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