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Bayern

Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gewährt Unternehmen (KMU) und Freiberuflern in der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie Zuschüsse.
BayernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Bayern
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 30 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Investitionen in die Barrierefreiheit. Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal zu stärken.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl, gemäß der KMU-Definition der EU. Die Förderung erfolgt nach den Maßgaben der BRF und der GRW. Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist online verfügbar.

Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, ohne dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei gestaltet werden muss. Dazu zählen Maßnahmen wie stufenloser Zugang für Rollstuhlfahrer, behindertengerechte Bäder, optische Signale für Menschen mit Hörbehinderung, Leitsysteme für Sehbehinderte und Piktogramme für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Diese Investitionen können auch Teil einer umfassenderen Maßnahme zur Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Modernisierung einer Betriebsstätte sein. Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für kleine Unternehmen beträgt die Unterstützung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 30 Prozent), für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent (in C-Gebieten bis zu 20 Prozent). Die Mindestinvestitionsgrenze liegt bei 30.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der Finanzierungsbestätigung der Hausbank bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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