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Schleswig-Holstein

Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport gewährt Investorinnen und Investoren Zuschüsse für die Planung und Gestaltung von Wohnquartieren.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ansprechpartner:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 50.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investorinnen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, die durch herausragende architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten überzeugen und eine vielfältige Siedlungsstruktur mit verschiedenen Gebäudetypen bieten. Gefördert wird die Erstellung eines leitbildbasierten und umfassenden Bebauungskonzepts. Dies umfasst die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplans, eines Vorhaben- und Erschließungsplans oder eines anderweitig verbindlichen Bebauungskonzepts, das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt bis zu 50.000 Euro der förderfähigen Kosten.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

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