Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investorinnen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, die durch herausragende architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten überzeugen und eine vielfältige Siedlungsstruktur mit verschiedenen Gebäudetypen bieten. Gefördert wird die Erstellung eines leitbildbasierten und umfassenden Bebauungskonzepts. Dies umfasst die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplans, eines Vorhaben- und Erschließungsplans oder eines anderweitig verbindlichen Bebauungskonzepts, das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt bis zu 50.000 Euro der förderfähigen Kosten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.