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Bayern

Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen in der Landwirtschaft Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
BayernZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ansprechpartner:zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Letzte Änderung:12.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 150.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei kleinen Investitionen, die eine nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft fördern. Zuschüsse können für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen, Multiphasenfütterungsanlagen in der Schweinehaltung, technische Einrichtungen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung, Lager für Körnerfrüchte, Wasserbevorratung in Sonderkulturen, Witterungs- und Kulturschutzeinrichtungen, Insektenschutz beim Gewächshausanbau, Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung sowie Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und Weinbau beantragt werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, bis zu 40 Prozent bei der erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bis zu 25 Prozent bei allen anderen Maßnahmen. Für Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 100.000 Euro kann zusätzlich fachkundige Unterstützung in Anspruch genommen werden, die ebenfalls gefördert wird.

Das förderfähige Investitionsvolumen liegt in der Regel zwischen 5.000 und 100.000 Euro. Für bestimmte Anlagen, wie beispielsweise zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung oder zur chemiefreien Beikrautregulierung, beträgt das Höchstvolumen 50.000 Euro pro Förderantrag. Bei der Umstellung auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bei Tierwohlmaßnahmen für Zuchtsauen liegt die Förderobergrenze bei 150.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu stellen.

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