Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“
Beschreibung
Für kleine oder mittlere Unternehmen im ländlichen Raum, die ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz planen, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss vom Freistaat Bayern zu erhalten. Förderfähig sind Investitionen in technische Anlagen und Gebäudetechnik, die den Endenergieverbrauch senken, sowie die Sanierung oder der Neubau von Gebäuden mit entsprechender Technik.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären Subventionen für Energieeffizienz. Die Höchstsätze liegen bei 45 Prozent für kleine Unternehmen und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in C-Fördergebieten sowie 20 Prozent beziehungsweise 10 Prozent in anderen Gebieten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.