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Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gewährt Unternehmen in der Seeschifffahrt Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 100 Prozent der Lohnnebenkosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Als europäisches Schifffahrtsunternehmen sind Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten für Seeleute erhältlich. Der Bund unterstützt mit Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten für Seeleute an Bord europäischer Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe. Ein Zuschuss von 100 Prozent der Lohnnebenkosten der einzelnen Seeleute ist möglich, wobei der Bund die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung übernimmt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum 31. Dezember an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu richten.

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