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Schleswig-Holstein

Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus: Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Startupsfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:22.04.2026
Antragstellung bis:30.06.2027
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 120.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 5 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Start-ups beim Aufbau und der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch den Seed-Bonus und den SeedInvest-Bonus. Diese Förderungen werden aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Im Rahmen des Seed-Bonus können Fördermittel für Forschung und Entwicklung, Prototypenentwicklung und -test, zielgruppenspezifische Anwendungsentwicklungen, Entwicklungen für Pilotanwendungen, Produktdesign sowie die Einrichtung einer Produktfertigung beantragt werden. Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, insbesondere in Produktionseinrichtungen, Hardware und Software.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die mindestens 15.000 Euro betragen müssen. Für den Seed-Bonus sind maximal 120.000 Euro und für den SeedInvest-Bonus maximal 50.000 Euro förderfähig. Insgesamt kann die Förderung für bis zu drei Vorhaben beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist in zwei Stufen gegliedert. In der ersten Stufe ist es erforderlich, den Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zu richten, die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragt wurde. Eine kostenfreie Beratung durch die WTSH (StartUp-Förderung & Finanzierung) wird empfohlen. Nach positiver Prüfung der Projektvorschläge kann in der zweiten Stufe der Förderantrag über das Serviceportal des Landes eingereicht werden.

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