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Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gewährt Unternehmen aus der Branche Eisenbahninfrastruktur Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Bund unterstützt Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben, bei Investitionen in den Ersatz, Ausbau und Neubau von Infrastrukturanlagen, die dem Schienengüterfernverkehr dienen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zudem sind 50 Prozent der Planungskosten förderfähig, wenn diese nicht mehr als 13 Prozent der Baukosten ausmachen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden.

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