Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet Unterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten durch die Übernahme von Bürgschaften an. Diese Bürgschaften dienen der Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die sowohl der Investitions- als auch der Umlaufmittelfinanzierung zugutekommen. Es können Umstrukturierungsbürgschaften für Sanierungskredite, vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften sowie Rettungsbürgschaften gewährt werden.
Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft bereitgestellt und ist für Vorhaben vorgesehen, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab.
Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich in der Regel nach der Kreditlaufzeit, wobei die maximale Laufzeit von der Art des Kredits und dem Zweck der Bürgschaft abhängt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen rechtzeitig vor dem Beginn der Finanzierung über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht werden.