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Sachsen

Sachsenkredit Universal

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gewährt Existenzgründern, Unternehmensnachfolgern, Unternehmen (KMU) und Freiberuflern Darlehen.
SachsenDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 20 Mio Euro
Kombinierbar:Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Kombination der Förderdarlehen Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW) und Sachsenkredit Universal ist auf eine Gesamtsumme von 20 Millionen Euro begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unterstützt die Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln durch Darlehen und Tilgungszuschüsse aus Eigenmitteln. Diese Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen:

  • Investitionsdarlehen:
  • Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz.
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte.
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Unternehmensübernahme durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung.
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital mindestens 10 Prozent beträgt.
  • Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens.
  • Betriebsmitteldarlehen:
  • Finanzierung des Umlaufvermögens des Unternehmens.

Antragsberechtigt sind große Unternehmen in Privatbesitz, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Angehörige Freier Berufe der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Bei Existenzgründungen muss die selbstständige Tätigkeit auf Dauer angelegt sein und den Haupterwerb der Existenzgründerin oder des Existenzgründers darstellen. Tilgungszuschüsse werden nur gewährt, wenn Kriterien für Digitalisierung oder Nachhaltigkeit erfüllt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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