Sachsenkredit Universal
Beschreibung
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unterstützt die Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln durch Darlehen und Tilgungszuschüsse aus Eigenmitteln. Diese Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen:
- Investitionsdarlehen:
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz.
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte.
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen.
- Unternehmensübernahme durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung.
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital mindestens 10 Prozent beträgt.
- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens.
- Betriebsmitteldarlehen:
- Finanzierung des Umlaufvermögens des Unternehmens.
Antragsberechtigt sind große Unternehmen in Privatbesitz, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Angehörige Freier Berufe der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Bei Existenzgründungen muss die selbstständige Tätigkeit auf Dauer angelegt sein und den Haupterwerb der Existenzgründerin oder des Existenzgründers darstellen. Tilgungszuschüsse werden nur gewährt, wenn Kriterien für Digitalisierung oder Nachhaltigkeit erfüllt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).