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Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ENERGIE (AGVO – Unternehmen)

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt stellt Unternehmen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
Sachsen-AnhaltZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 1 Million Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Zuschüssen, die durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden. Diese Förderung gilt sowohl für gebäudebezogene Einzelmaßnahmen, wie die Verbesserung der Energieeffizienz an Fassade, Dach, Fenstern, Türen sowie Heizungs- und Kühlsystemen, als auch für nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen, wie den Austausch ineffizienter technischer Anlagen, die Installation von Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsanlagen sowie energetische Prozessoptimierungen.

Zusätzlich können gebäudebezogene Maßnahmen mit weiteren Investitionen kombiniert werden. Dazu zählen die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen, sowie die Einrichtung von Speichersystemen für die erzeugte Energie. Gefördert werden auch Anbindungen an energieeffiziente Fernwärme- oder Fernkältesysteme, der Bau und die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die Ausstattung für die Digitalisierung des Gebäudes sowie Investitionen in Gründächer und Regenwassernutzungssysteme.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 35 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für große Unternehmen, jedoch maximal 1 Million Euro je Unternehmen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.

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