Rückgarantien des Bundes und der Länder
Beschreibung
Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen), die durch staatliche Rückgarantien vom Bund und den Ländern unterstützt werden, engagieren sich für den Mittelstand. Mit MBG-Beteiligungskapital wird die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis kleiner und mittelgroßer Unternehmen gestärkt. Als neutrale Kapitalgeber beteiligen sich die MBGen branchenübergreifend und langfristig. MBG-Beteiligungskapital ist ein flexibles, mittelstandsfreundliches Instrument, das für nahezu alle Finanzierungsanlässe geeignet ist. Wettbewerbsfähige Unternehmen erhalten dadurch Finanzierungsspielräume, die solides Wachstum ermöglichen.
In der Regel engagieren sich die MBGen in Form einer stillen Beteiligung. In geeigneten Fällen werden auch offene Beteiligungen, allerdings immer als Minderheitsbeteiligung, angeboten. Beteiligungsanlässe können Wachstum (zum Beispiel Erweiterungs-, Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen), Existenzgründung, Innovation sowie Unternehmensnachfolge (zum Beispiel Abfindung von Gesellschaftern) sein. Das Beteiligungsangebot der regional aufgestellten MBGen unterscheidet sich bezüglich Beteiligungsanlass, Höhe (in der Regel ab 50.000 Euro bis 2,5 Millionen Euro, im Einzelfall auch darüber) sowie in der Ausgestaltung.
Hinweise zur Antragstellung
Den Antrag auf Absicherung der Beteiligung durch eine Garantie der Bürgschaftsbanken stellen die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften als Beteiligungsgeber.