RL KuN 2015 (Krisenhilfen Landwirtschaft & Fischerei)
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei mit Notstandsbeihilfen, wenn sie durch Naturkatastrophen, außergewöhnliche Naturereignisse, Tierseuchen oder Schädlingsbefall in ihrer Existenz gefährdet sind. Ziel ist es, die Wiederherstellung der Produktionsgrundlagen und die Fortführung des Betriebs zu ermöglichen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung der unmittelbar durch das Ereignis verursachten Schäden. Voraussetzung ist, dass der Schaden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs übersteigt und bei Naturkatastrophen mindestens 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung betroffen sind – bei Forstbetrieben mindestens 20 Prozent der Waldfläche oder des Holzvorrats.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bei naturkatastrophengleichen Witterungsverhältnissen beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent, in benachteiligten Gebieten bis zu 90 Prozent, in anderen Fällen bis zu 100 Prozent des festgestellten Gesamtschadens. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Schadensereignisses beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.