Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft
Beschreibung
Landwirtinnen und Landwirte, die von Beschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmter naturschutzrelevanter Flächen betroffen sind, können in Sachsen-Anhalt eine Ausgleichszahlung erhalten. Das Land unterstützt, indem die zusätzlichen Aufwendungen kompensiert werden, die durch die umweltgerechte Bewirtschaftung von naturschutzbedeutsamen Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen.
Diese Unterstützung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Einschränkung und beträgt zwischen 106 Euro und 440 Euro pro Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr.
Hinweise zur Antragstellung
Um die Ausgleichszahlung zu erhalten, muss der Antrag bis zum 15. Mai eines Jahres beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.