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Nordrhein-Westfalen

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) mit Beratung.
Nordrhein-WestfalenBeratungs-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:NRW.BANK
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft, können für bestimmte Beratungsdienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Diese Beratungen können sich auf die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, die frühzeitige Umstrukturierung oder die Erschließung neuer Absatzmärkte konzentrieren. Auch die geplante Unternehmensnachfolge, die Übernahme eines Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen sowie Vorhaben im Zusammenhang mit Landesbürgschaften oder Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sind förderfähig.

Darüber hinaus können Unternehmen eine Förderung für Beratungen erhalten, die betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung oder ökologische Nachhaltigkeit analysieren und entsprechende Lösungen und Handlungsempfehlungen entwickeln. Belegschaftsinitiativen, die eine vollständige oder teilweise Übernahme eines Unternehmens anstreben, können ebenfalls gefördert werden.

Der Zuschuss beträgt für die erste Phase der Beratung bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für maximal fünf Tagewerke, und in einer möglichen zweiten Phase bis zu 50 Prozent der Kosten für bis zu zehn weitere Tagewerke, wobei ein Tagewerk acht Stunden entspricht. Die Förderung für Belegschaftsinitiativen kann bis zu 70 Prozent der Beratungskosten betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge für diese Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der NRW.BANK eingereicht werden.

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