FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen mit Zuschüssen und Beratungsangeboten.
Nordrhein-WestfalenZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:NRW.BANK
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Max. 600.000 Euro pro Arbeitsplatz
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, die in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes Investitionen tätigen möchten, durch Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Besonders profitieren kleine und mittlere gewerbliche sowie touristische Unternehmen von dieser Förderung, die darauf abzielt, Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Auch nichtinvestive Maßnahmen in diesen Fördergebieten sind förderfähig.

Gefördert werden unter anderem die Errichtung neuer Betriebsstätten, der Ausbau der Kapazitäten bestehender Betriebsstätten für kleine und mittlere Unternehmen sowie der erstmalige Erwerb oder die erstmalige Errichtung eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase für diese Unternehmen. Zudem unterstützt die Förderung die Diversifizierung der Produktion durch die Herstellung neuer Produkte in bestehenden Betriebsstätten und grundlegende Änderungen der gesamten Produktionsprozesse bei kleinen und mittleren Unternehmen. Der Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die ohne diesen Erwerb geschlossen würde, ist ebenfalls förderfähig. Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse für Beratungsleistungen, Schulungen und die Markteinführung innovativer Produkte erhalten.

Unabhängig von der Unternehmensgröße werden besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft ebenfalls gefördert. Die Förderung erfolgt stets als Zuschuss, wobei die Höhe der Unterstützung je nach Art des Antragstellers und des Vorhabens variiert.

In den C-Fördergebieten erhalten kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben im C1-Fördergebiet und bis zu 30 Prozent im C2-Fördergebiet. Für mittlere Unternehmen beträgt der Zuschuss bis zu 25 Prozent im C1-Fördergebiet und bis zu 20 Prozent im C2-Fördergebiet. Große Unternehmen können im C1-Fördergebiet bis zu 15 Prozent, maximal 12.375 Millionen Euro, und im C2-Fördergebiet bis zu 10 Prozent, maximal 8.25 Millionen Euro, gefördert werden. In den D-Fördergebieten beträgt die Förderung für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Projekte zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft können eine Förderung von maximal 30 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Unter der „De-minimis“-Verordnung werden sowohl in C- als auch in D-Fördergebieten folgende Förderhöchstsätze gewährt: 45 Prozent für kleine Unternehmen, 35 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für große Unternehmen. Nach der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien beträgt der Förderhöchstsatz für kleine Unternehmen im C-Fördergebiet 40 Prozent und im D-Fördergebiet 35 Prozent, für mittlere Unternehmen 30 Prozent im C-Fördergebiet und 25 Prozent im D-Fördergebiet. Große Unternehmen können für Neuerrichtungen im C- und D-Fördergebiet jeweils bis zu 15 Prozent und für Erweiterungen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten.

Die förderfähigen Ausgaben pro gefördertem Dauerarbeitsplatz liegen bei 600.000 Euro für schaffende Maßnahmen und 350.000 Euro für sichernde Maßnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen können bei nichtinvestiven Vorhaben Förderungen für Beratungsleistungen erhalten: bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für bis zu 5 Tagewerke (je 8 Stunden) in der ersten Phase, bis zu 50 Prozent für bis zu 10 Tagewerke in der zweiten Phase sowie bis zu 70 Prozent für Belegschaftsinitiativen in jeder Phase, maximal jedoch 1.000 Euro pro Tagewerk. Für Schulungen können bis zu 40 Prozent in C-Fördergebieten und bis zu 35 Prozent in D-Fördergebieten gefördert werden, insgesamt maximal 50.000 Euro. Die Markteinführung innovativer Produkte wird mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 400.000 Euro, unterstützt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme bei der NRW.BANK eingereicht werden.

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