Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums. Zuschüsse werden für verschiedene Maßnahmen gewährt, die den ländlichen Charakter stärken und die Infrastruktur verbessern sollen. Dazu zählen der ländliche Wegebau, insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Potenziale, sowie die Feststellung und Neuordnung von Eigentumsverhältnissen, zum Beispiel durch freiwilligen Landtausch oder Flurbereinigung.
Auch die Dorferneuerung und -entwicklung, einschließlich touristischer Infrastruktur, der Bau von Sportstätten zur hauptsächlich nicht schulischen Nutzung, die Einrichtung von lokalen Basisdienstleistungen wie „DorfGemeinschaftsläden“ sowie der Neubau, die Erweiterung oder der Umbau von Feuerwehrhäusern und die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen werden gefördert.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen.