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Sachsen-Anhalt

REGIO AKTIV Sachsen-Anhalt (Arbeitsmarktförderung)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt stellt Weiterbildung für benachteiligte Personen bereit.
Sachsen-AnhaltArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Dessau
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen

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Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen und zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Bereichen. Dazu zählen unter anderem die berufliche Integration von Personen mit Vermittlungshemmnissen („Aktive Eingliederung“ - AE), die Unterstützung von Alleinerziehenden und Familien („Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ - FAMICO), sowie die Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen („STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“ - STABIL). Weitere Bereiche sind die Kompetenzagenturen (KA), die Vertiefung der Berufsorientierung durch betriebliche Praktika (PRAXIS BO), die Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess (ELTERN BO), die Verbundausbildung zur Steigerung der Ausbildungsqualität (VERBUND), spezifische Modellprojekte, die Tätigkeit von Jugendhilfeberatern in Jugendberufsagenturen (JUBE), regionale Koordination (REKO) und die Regio-Netzwerkstelle. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe abhängig vom jeweiligen Vorhaben ist. Projekte werden in der Regel über 36 Monate gefördert. Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst wählen die Regionalen Arbeitskreise (RAK) die förderfähigen Projekte aus, danach sind die Träger der ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Anträge sind an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu richten.

Hinweise zur Antragstellung

Für die Programme „FAMICO“, „JUBE“ und „REKO“ können Landkreise oder kreisfreie Städte ihre Anträge direkt einreichen. Im Förderbereich „Regio-Netzwerkstelle“ erfolgt die Auswahl zentral durch die Landeskoordinationsgruppe (LAKO).

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