Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Diese Förderung zielt darauf ab, den Verlust der biologischen Vielfalt zu verringern und umzukehren sowie den Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften zu sichern.
Gefördert werden unter anderem:
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Ackerland in Grünland, gefolgt von einer extensiven Grünlandnutzung
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und die Pflege von Offenlandbiotopen
- Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
- Pflege von Hecken
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von der spezifischen Maßnahme abhängt. Eine Bagatellgrenze von 100 Euro gilt pro Jahr bezogen auf die Grundbewilligung.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind über ein elektronisches Antragsverfahren bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte einzureichen.