FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Diese Förderung zielt darauf ab, den Verlust der biologischen Vielfalt zu verringern und umzukehren sowie den Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften zu sichern.

Gefördert werden unter anderem:

  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Ackerland in Grünland, gefolgt von einer extensiven Grünlandnutzung
  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und die Pflege von Offenlandbiotopen
  • Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
  • Pflege von Hecken

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von der spezifischen Maßnahme abhängt. Eine Bagatellgrenze von 100 Euro gilt pro Jahr bezogen auf die Grundbewilligung.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind über ein elektronisches Antragsverfahren bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte einzureichen.

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