Quantum International
Beschreibung
Forschungsprojekte im Bereich der Quantentechnologien, die eine internationale Kooperation anstreben, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu beantragen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt diese Vorhaben, die in zwei Modulen gefördert werden.
Im Modul A liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung von Technologien. Hierbei werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte gefördert, die sich mit Themen wie neuen Methoden zur Quantenfehlerkorrektur, der Chipintegration optischer Komponenten für das photonische Quantencomputing, Plattformen und Materialien für die Quantensimulation sowie Schnittstellen zwischen Quantencomputern und Kommunikationssystemen befassen. Auch neue Architekturen und Programmierparadigmen für Quantenberechnungen, einschließlich hybrider Ansätze, sowie Mikro- und Nano-Quantensensoren fallen in diesen Förderbereich.
Modul B konzentriert sich auf die Motivation, Weiterbildung und Ausbildung von Fachkräften und Talenten in den Quantentechnologien. Hier werden Projekte zur Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen gefördert, beispielsweise die Entwicklung internationaler Studiengänge, die Umsetzung internationaler Studierenden-Akademien oder Sommerschulen mit starkem Anwendungsbezug. Zudem sind Maßnahmen zur zielgruppengerechten Motivation potenzieller Anwender der Quantentechnologien sowie internationale Austauschprogramme zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen vorgesehen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise drei Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können, sofern sie die EU-Kriterien erfüllen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, während Hochschulen und Universitätskliniken, die nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben planen, zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent erhalten können.
Hinweise zur Antragstellung
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen erforderlich. Die Projektskizzen sind bei der VDI Technologiezentrum GmbH einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe wird bei positiver Bewertung der Projektskizze die Vorlage eines förmlichen Förderantrags gefordert. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.