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QuantERA III – Angewandte Quantenwissenschaft (Call 2025)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI Technologiezentrum GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:30.06.2027
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:80% der förderfähigen Maßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit der Richtlinie „Angewandte Quantenwissenschaft“ im Rahmen der Initiative QuantERA III (Call 2025) internationale Forschungsprojekte, die die Überführung quantenwissenschaftlicher Erkenntnisse in technologische Anwendungen beschleunigen. Ziel ist es, die europäische Zusammenarbeit zu stärken, den Technologietransfer zu fördern und Deutschland im globalen Wettbewerb um Quantentechnologien zu positionieren.

Gefördert werden transnationale Forschungsverbünde aus mindestens drei förderfähigen Partnern aus verschiedenen Ländern, die anwendungsorientierte Projekte in Bereichen wie Quantenkommunikation, Quantencomputing, Quantensensorik, Quantensimulation oder Quantenmetrologie umsetzen. Besonderer Wert wird auf die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie gelegt, um den Praxiseinsatz zu ermöglichen.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Förderfähig sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Förderquote kann – abhängig von Unternehmensgröße und Forschungsart – bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Hinweise zur Antragstellung

v.

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