FUNDERO
Mecklenburg-Vorpommern

Qualifizierungen für Gründung und Nachfolge (Bildungsscheck)

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen und Beratungen.
Mecklenburg-VorpommernZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:556 Euro pro Tag
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Existenzgründer, Nachfolger und Freiberufler in Mecklenburg-Vorpommern können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Qualifizierung und Beratung erhalten, um sich auf die berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Diese Förderung erfolgt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), speziell für die Teilnahme an Qualifikations- und Beratungsmaßnahmen im Rahmen von Gründungen und Unternehmensnachfolgen.

Die Förderung umfasst Grundkurse sowie Beratungs- und Begleitungsleistungen vor der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens. Sie wird in Form von Bildungsschecks gewährt, die bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken. Maximal sind 436 Euro für betriebswirtschaftliche Kurse und 556 Euro pro Tag für Beratungen förderfähig.

Bildungsschecks gelten für Grundkurse mit einer Dauer von 48 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und für Beratungen mit bis zu zwei Tagen à acht Stunden. Sie sind sechs Monate nach Bewilligung gültig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) zu richten.

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