Qualifizierungen für Gründung und Nachfolge (Bildungsscheck)
Beschreibung
Existenzgründer, Nachfolger und Freiberufler in Mecklenburg-Vorpommern können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Qualifizierung und Beratung erhalten, um sich auf die berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Diese Förderung erfolgt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), speziell für die Teilnahme an Qualifikations- und Beratungsmaßnahmen im Rahmen von Gründungen und Unternehmensnachfolgen.
Die Förderung umfasst Grundkurse sowie Beratungs- und Begleitungsleistungen vor der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens. Sie wird in Form von Bildungsschecks gewährt, die bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken. Maximal sind 436 Euro für betriebswirtschaftliche Kurse und 556 Euro pro Tag für Beratungen förderfähig.
Bildungsschecks gelten für Grundkurse mit einer Dauer von 48 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und für Beratungen mit bis zu zwei Tagen à acht Stunden. Sie sind sechs Monate nach Bewilligung gültig.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) zu richten.