Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem
Beschreibung
Die Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz von Betrieben in Brandenburg kann durch Zuschüsse gefördert werden, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereitgestellt werden. Die Förderung richtet sich an Maßnahmen, die die Ausbildungsbereitschaft und -kompetenzen von Betrieben stärken und die Ausbildungsqualität verbessern. Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen allgemeine Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU), Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft, Servicestellen für Verbundausbildung sowie Koordinierungsstellen für „Gutes Lernen im Betrieb“.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Für die allgemeine Verbundausbildung können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten werden. Bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in der Grundstufe werden bis zu zwei Drittel der anerkannten Lehrgangskosten gefördert. In der Fachstufe erfolgt die Förderung in Höhe des Fördersatzes des Bundes. Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen werden mit 48 Euro pro Auszubildendem und Woche unterstützt, wobei bei Internatsunterbringung zusätzlich 38 Euro gewährt werden. In der Landwirtschaft können überbetriebliche Lehrgänge mit bis zu 412 Euro je Auszubildendem und Lehrgangswoche gefördert werden. Ausbildungsnetzwerke erhalten bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben bei neuen und bis zu 70 Prozent bei bestehenden Netzwerken. Servicestellen für Verbundausbildung können bis zu 80.000 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erhalten. Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“ werden mit bis zu 50.000 Euro je Kammer und Ausbildungsjahr über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert.
Anträge für die einzelnen Maßnahmen müssen fristgerecht eingereicht werden: Für die allgemeine Verbundausbildung mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn, für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in Form eines Sammelantrags bis zum 1. November des Vorjahres und für überbetriebliche Lehrgänge in der Landwirtschaft mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge für Servicestellen und Koordinierungsstellen können bis zu den von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) genannten Stichtagen eingereicht werden. Der Antrag ist über das Kundenportal der ILB zu stellen.