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Thüringen

Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen fördert Existenzgründer, Unternehmen, Freiberufler im Bereich kulturelle Nutzung mit Zuschüssen.
ThüringenZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Wer in Thüringen innovative Projekte der zeitgenössischen Kunst und Kultur umsetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen fördert jedes Jahr künstlerische Vorhaben mit landesweiter, überregionaler oder internationaler Bedeutung. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz und Theater), Medienkunst und Bewegtbild, Musik und Literatur, die aktuelle künstlerische Entwicklungen aufgreifen oder beispielgebenden Charakter haben.

Unterstützt werden insbesondere Projekte, die durch hohe künstlerische Qualität überzeugen, den Nachwuchs fördern, kulturelle Vielfalt und Teilhabe stärken, Netzwerke schaffen oder regionale Unterschiede ausgleichen.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Projekts.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können einmal jährlich online bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gestellt werden.

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